Die Verdopplungsaktion war ein voller Erfolg! Mit den Privatspenden und dem Budget der Sparkasse sind über 100.000,- Euro für tolle Projekte zusammengekommen. Vielen Dank an alle Beteiligten für das riesige Engagement!

Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Anbieter

      Die Sparkasse KölnBonn (nachfolgend „Sparkasse“), ist Betreiberin der Internetseite www.hiermitherz.de und Anbieterin des regionalen Spendenportals „Hier mit Herz“.

      Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

      Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.

      Die Spendenabwicklung im Rahmen des Crowdfundings erfolgt über den Förderverein der Sparkasse KölnBonn e.V..
    2. Sparkasse und gesellschaftliches Engagement

      Die Sparkasse ist seit fast 200 Jahren eng mit der Region Köln/Bonn und den Menschen, die hier leben, verbunden. Dabei ist die Sparkasse sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzt sich nachhaltig für das Gemeinwohl ein. Durch ihr Engagement, z. B. als Förderin steuerbegünstigter Projekte, leistet die Sparkasse einen großen Beitrag, um die Lebensqualität in ihrer Region zu erhöhen.

      Geschäftszweck der Sparkasse ist es, aus den ihr anvertrauten Kundeneinlagen Gewinne zu erwirtschaften. Aus den erzielten Überschüssen sollen gesellschaftliche Zwecke in der Region Köln/Bonn gefördert werden, etwa durch Unterstützung sozialer, sportlicher, ökologischer oder kultureller Projekte – auch im Bildungsbereich.

      Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region – transparent und im Sinne der Kundinnen und Kunden der Sparkasse.
    3. Ziel der Spendenplattform

      Die Spendenplattform „Hier mit Herz“ wurde ins Leben gerufen, damit Organisationen aus der Region Köln/Bonn online bei der Sparkasse Förderanträge für ihre Projekte einreichen und/oder online ein Crowdfunding für ein Projekt in Köln und/oder Bonn veröffentlichen, damit Bürgerinnen und Bürger selbst für Projekte spenden oder Spendengutscheine der Sparkasse für ihr Lieblingsprojekt einsetzen können.
    4. Projektpräsentation

      Die Projektträger (Vereine/Organisationen) haben die Chance, sich auf der Internetseite www.hiermitherz.de mit einem Crowdfunding-Projekt zu präsentieren. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit wird die Sparkasse auf die Aktionen, die Aktionszeiträume und entsprechende ggf. geltende zusätzliche „Nutzungsbedingungen“ hinweisen.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Teilnehmen, d.h. die Plattform nutzen, kann jeder Verein/jede Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Der Projektort sollte in der Region Köln/Bonn liegen.
    6. Projektträger und Nutzer

      Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Spendenempfänger, die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

      Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen bzw. eine Organisation oder ein Projekt registrieren.

      Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
  2. Teilnahmebedingungen für das Crowdfunding

    1. Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher

      Für die Spendenaktionen können sich Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die
      • gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich anerkannte Ziele, z. B. die Förderung von Jugend, Sport, Bildung, Kultur, Sozialem etc. verfolgen
      • und einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
      • oder anderweitig berechtigt sind, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) auszustellen
      • und die Spende in der Region Köln/Bonn einsetzen.

      Mittels Crowdfunding können nur Spenden gesammelt werden, wenn das Projekt in Köln oder Bonn umgesetzt wird bzw. Kölner oder Bonner Bürger davon profitieren.

      Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein/die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen zu handeln.

      Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
    2. Förderkriterien

      Die über ein Crowdfunding eingenommenen Spenden sind in der Region Köln/Bonn einzusetzen.

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen, erfolgen.

      Die Sparkasse fördert keine Projekte die eine politische Partei begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Organisationen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden. Die Sparkasse hat das Recht, einzelne Projekte ohne eine Angabe von Gründen abzulehnen.
    3. Kosten

      Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Antragsteller vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt durch die Sparkasse nicht.
    4. Registrierungen

      Mit Registrierung einer Organisation/eines Projektes versichert der Nutzer/Administrator, dass er hierzu als Vorstand einer Organisation berechtigt ist oder vom Vorstand einer Organisation hierzu berechtigt wurde.

      Die Registrierung der Organisation/des Projektes hat gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite www.hiermitherz.dezu erfolgen. Es sind alle Pflichtfelder der Registrierungsstrecke auszufüllen. Ist die Organisation steuerbegünstigt anerkannt, ist der Freistellungsbescheid bzw. die Anlage 1 zum Körperschaftsteuerbescheid bzw. der Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO vollständig hochzuladen und uns nach dessen Ablauf unaufgefordert der Folgebescheid per Mail an engagement@sparkasse-koelnbonn.de zuzusenden.

      Bei der Projekt-Registrierung besteht die Möglichkeit, maximal 25 Bilder (maximale Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) sowie ein Logo des Antragstellers mit bis zu 5 Bildern (maximale Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochzuladen.

      Die Nutzung der eingereichten Unterlagen und Bilder erfolgt durch die Sparkasse und den Förderverein der Sparkasse KölnBonn e.V. unentgeltlich. Die Registrierungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und gültiger Steuerbegünstigung geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung zur Veröffentlichung eines Projektes als Crowdfunding liegt allein im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung von Projekten und der Teilnahme an Spendenaktionen besteht nicht. Die Sparkasse hat das Recht, einzelne Projekte ohne eine Angabe von Gründen abzulehnen.

      Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Administrator/Nutzer, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Administrator/Nutzer wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.
    5. Nutzungsrechte

      Die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an eingereichten Bildern und Beschreibungen werden an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Antragstellers für diese und zukünftige Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Von einer Spendenübergabe wird Bild- und ggf. Tonmaterial angefertigt. Die Zustimmung zur Bildfertigung bzw. Nutzung erklärt der Vertreter der Organisation/des Vereins auf einem gesonderten Formular vor Anfertigung des Bildmaterials schriftlich.

      Die Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die im Antrag gemachten Angaben werden durch die Sparkasse geprüft und anschließend gegebenenfalls auf der Spendenplattform www.hiermitherz.de freigeschaltet.
    6. Redaktionelle Überarbeitung

      Die Sparkasse behält sich vor, Texte zu entfernen, die insbesondere unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    7. Aushändigung von Spendengutscheinen in Filialen und bei Veranstaltungen

      Neben der Möglichkeit einer Privatspende über ein Bezahlsystem (z.B. PayPal oder giropay), können Projekte auch mit der Einlösung von Spendengutscheinen der Sparkasse unterstützt werden.

      Spendengutscheine werden u.a. von Mitarbeitenden der Sparkasse an Kundinnen und Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen oder auch bei Veranstaltungen ausgegeben.

      Die Kundinnen und Kunden der Sparkasse dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf der Sparkasse gefördert werden.

      Die Spendengutscheine haben einen Wert von mindestens 1 Euro.

      Die Spendengutscheine können ab dem angegebenen Gültigkeitsdatum eingelöst werden, längstens jedoch bis zum angegebenen Einlösedatum, welches auf dem Gutschein vermerkt ist.

      Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendengutscheinen besteht nicht.
    8. Einlösung von Spendengutscheinen auf der Spendenplattform

      Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendengutscheine mit unterschiedlichen Spendenbeträgen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die am Crowdfunding teilnehmenden Organisationen/Vereine verteilt werden.

      Dafür muss der Spendengutschein in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Spendenplattform eingegeben oder der QR-Code gescannt werden. Näheres finden Sie hier: www.hiermitherz.de/gutscheine
    9. Förderentscheidung und Spendenauszahlung

      Der Förderverein der Sparkasse KölnBonn e.V. nimmt die Spenden/Spendengutscheine zweckgebunden ein und zahlt nach Projektende bzw. nach vollständiger Finanzierung, je nachdem was zuerst erreicht wurde, die Spendensumme an die Organisation/den Verein entsprechend aus.

      Die teilnehmenden Antragsteller werden per E-Mail, nur in Ausnahmefällen per Post, über die Entscheidung der Sparkasse informiert. Die Auszahlung von Förderungen durch die Sparkasse bzw. im Rahmen des Crowdfundings durch den Förderverein der Sparkasse KölnBonn e.V. erfolgt bei Zusage bzw. bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

      Die Spendenauszahlung erfolgt zweckgebunden, d.h. der Projektträger darf den Spendenbetrag nur für das Projekt verwenden, für welches gespendet wurde. Sofern eine Verwendung der Spende für das jeweilige Projekt nicht möglich ist, hat der Projektträger die Spendenden– sofern ihm die Kontaktdaten vorliegen –hierüber zu informieren und eine Rückzahlung der Spende anzubieten oder einen anderen Projektzweck abzustimmen.
    10. Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)

      Der Förderverein der Sparkasse KölnBonn e.V. übernimmt die Ausstellung der Zuwendungsbestätigungen ("Spendenquittungen") und den kostenlosen Versand auf dem Postweg an die Privatspendenden. Dies erfolgt automatisch nach Projektende bzw. nach vollständiger Finanzierung, je nachdem was zuerst erreicht wurde, sowie zum Jahreswechsel.

      Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Antragsteller als Projektträger, dem Förderverein der Sparkasse KölnBonn e.V. innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen.
  3. Aussetzung von Aktionen

    Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Spendenaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist oder der Verdacht eines Missbrauchs der Aktion besteht.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadenersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Antragsteller. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

    Mit seiner Teilnahme stellt jeder Antragsteller die Sparkasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Bewerbungsunterlagen herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Antragsteller die Sparkasse insbesondere von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Antragsteller verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Datenschutz

    Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse verwiesen: https://www.sparkasse-koelnbonn.de/de/home/toolbar/datenschutz.html?n=true&stref=footer.

    Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Antragsteller ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an engagement@sparkasse-koelnbonn.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung für die Zukunft aufzuheben.
  6. Datenweitergabe

    Der Förderverein der Sparkasse KölnBonn e.V. bekommt folgende Spender-Daten von der Sparkasse übermittelt:

    • Vor- und Nachname des Spendenden
    • ggf. Firma
    • Spendendatum und Uhrzeit der Spende
    • Spendenbetrag
    • Post- und ggf. Emailadresse des Nutzers
  7. Nutzung von E-Mail

    Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Spendenplattform erfolgt per unverschlüsselter E-Mail.

    Der Versand einer unverschlüsselten E-Mail im Internet birgt das Risiko, dass diese Nachricht von unberechtigten Dritten abgefangen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen wird.

    Die Nutzer und Projektträger sind in Kenntnis der damit einhergehenden Risiken damit einverstanden, dass eine Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail erfolgt.
  8. Sonstiges

    Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.